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   LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97   

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LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97 (https://dejure.org/1999,18199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97 (https://dejure.org/1999,18199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 6 Sa 1432/97 (https://dejure.org/1999,18199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 284 BGB; § 285 BGB; § 295 BGB; § 34 Abs. 2 EStG; § 34 Abs. 3 EStG
    Leistung des Solidaritätszuschlages als Schadensersatz für die verzögerte Auszahlung einerÜberstundenabgeltung aus Hauptabrede zum Arbeitsvertrag gegenüber einem Chirurgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung des Solidaritätszuschlages als Schadensersatz für die verzögerte Auszahlung einerÜberstundenabgeltung aus Hauptabrede zum Arbeitsvertrag gegenüber einem Chirurgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 286; EStG § 34 Abs. 3
    Mehrjähriger Lohnverzug: Keine Anrechnung der Steuervergünstigung aus § 34 EStG auf Schadensersatzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1764
  • NZA-RR 2000, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
    Zur Anrechnung einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG gehen Rechtsprechung und Literatur vom Grundsatz der Nichtanrechenbarkeit aus (BGH Urteil vom 08.01.1981 - VI ZR 128/79 - BGHZ 79, 187 und Urteil vom 30.05.89 - VI ZR 193/88 - Versicherungsrecht 89, 855, MünchKomm/Grunsky, 3. Auflage, vor § 249 BGB Rd Ziffer 98 a, Kullmann, Versicherungsrecht 93, 385).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
    Zutreffend ist die Auffassung der Beklagten, der Geschädigte dürfe aus dem Schadensereignis keinen Gewinn erzielen, was zur Anrechnung eines gleichzeitig erzielten Vorteils führen kann (BGHZ 53, 132).
  • BGH, 22.03.1994 - VI ZR 163/93

    Berücksichtigung von Steuervergünstigungen bei der Bemessung von Schadensersatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
    Dies gilt in gleicher Weise für eine Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG (BGH Urteil v. 22.03.1994 - VI ZR 163/93 - LM § 249 (Cb) BGB Nr. 47).
  • BGH, 30.05.1989 - VI ZR 193/88

    Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen bei der Schadensbemessung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
    Zur Anrechnung einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG gehen Rechtsprechung und Literatur vom Grundsatz der Nichtanrechenbarkeit aus (BGH Urteil vom 08.01.1981 - VI ZR 128/79 - BGHZ 79, 187 und Urteil vom 30.05.89 - VI ZR 193/88 - Versicherungsrecht 89, 855, MünchKomm/Grunsky, 3. Auflage, vor § 249 BGB Rd Ziffer 98 a, Kullmann, Versicherungsrecht 93, 385).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/92

    Kürzung eines Schadensersatzanspruches wegen entgangener Pensionseinnahmen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
    Diese Steuerermäßigung geht den Schädiger nichts an, weil sie die Vermeidung von Härten anstrebt, die in der Regel durch erhöhte Steuerbelastungen infolge einer Zusammenballung der Einkünfte aus mehreren Jahren entstehen (BGH Urteil v. 14.01.1993 - III ZR 33/92 - NJW 93, 1643).
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